Fahrräder sind nicht gleich Fahrräder. Unterschiede, die bislang nur von Technikern in endlosen Diskussionen gewürdigt wurden, verunsichern Verbraucher und Versicherungen. Im Zweifel ein Fall für Spezialversicherer.
Bis dahin gehört das Fahrrad jedoch noch zum Hausrat und wird genauso versichert, wie der heimische Laptop, nämlich innerhalb der Hausratversicherung. Allerdings wird das Rad dabei hauptsächlich gegen Schäden durch Naturkatastrophen oder Verlust nach Einbruch versichert. Kommt das Fahrrad außerhalb der eigenen vier Wände abhanden, greift jedoch keine Hausratversicherung mehr – was viele Versicherte nicht einmal ahnen. Außerdem bietet die Hausratversicherung im Falle einer Regulierung auch nur einen Höchstbetrag fest. Wenn es dann um ein hochwertigeres Fahrrad geht, liegt dieser Höchstbetrag häufig weit unter dem Wiederbeschaffungswert.
„Nachtklausel“ gilt als Warnzeichen
Aber auch sonst gibt es so manche Fallstricke. Beispielsweise die „Nachtklausel“. Viele, besonders ältere Tarife, ersetzen ein gestohlenes Rad nur, wenn es zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zuhause abgeschlossen aufbewahrt oder benutzt wurde. Wer aus Platzmangel sein Fahrrad nachts draußen angeschlossen hat, könnte eigentlich auf seine Versicherung ganz verzichten. Die Beweislast, wann und wie das gestohlene Rad abgeschlossen wurde, liegt selbstverständlich seitens der Versicherten. Problematisch ist auch die Situation nach einem Diebstahl aus gemeinschaftlichen Fahrradkellern in Mietshäusern. Kommt es hier zu einem Diebstahl, zahlen Versicherungen meistens nur dann, wenn das entsprechende Türschloss aufgebrochen wurde. Hat ein Mitbewohner schlicht vergessen, den Raum abzuschließen, geht man als Geschädigter leer aus.
Fahrrad ist nicht gleich Fahrrad
Gerade bei langjährigen Policen ist es für die Versicherten ratsam, die Vertragsbedingungen gründlich zu prüfen. Aktuelle Versicherungen verzichten nicht nur auf die umstrittene „Nachtklausel“, sondern sind häufig auch wesentlich günstiger. Wer auch noch ein teures oder spezielles Fahrrad besitzt, sollte sich an speziellen Fahrradversicherungen orientieren. Dort wird sich am Wiederbeschaffungswert des versicherten Rades orientiert.